Gleichstellung am Arbeitsmarkt Was sagt der Koalitionsvertrag?

Top-Ansicht der Hände von Geschäftsfrau und Geschäftsmann, die zwei passende Puzzleteile verbindet
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Die angestrebte nächste Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD möchte mit dem Koalitionsvertrag 2025 auch auf die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt setzen. Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist dabei ein zentrales Ziel. Der Entwurf des Koalitionsvertrags sieht diverse Maßnahmen vor, um bestehende Benachteiligungen abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern zu fördern. Der Koalitionsvertrag tritt voraussichtlich Anfang Mai in Kraft, nachdem die Parteien dem Entwurf zugestimmt haben. 

„Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft und deren Durchsetzung ist zentrales Anliegen unserer gesamten Regierungsarbeit“, heißt es in der Präambel des Koalitionsvertrages (Z. 43-45).

Die Ziele im Einzelnen

Existenzgründerinnen unterstützen

„Frauen sind bei Start-up-Gründungen unterrepräsentiert. Deshalb wollen wir einen stärkeren Fokus auf ihre Unterstützung legen und spezielle Förderungen für Gründerinnen ausbauen“ (Z. 131-133). 

Mutterschutz für Selbstständige einführen 

„Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen. Dafür prüfen wir zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignet Finanzierungsmodelle. Darüber hinaus entwickeln wir gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft Konzepte für die Absicherung der betroffenen Betriebe“ (Z. 3248-3251).  

Haushaltsnahe Dienstleistungen stärken

„Wir wollen Familien helfen, den alltäglichen Spagat zwischen Kindererziehung, Arbeit, Haushalt, Pflege und auch Erholung besser bewältigen zu können. Deshalb prüfen wir ein jährliches Familienbudget für Alltagshelfer für Familien mit kleinen Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen mit kleinen und mittleren Einkommen, das wir digital zugänglich machen. Damit wollen wir sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen fördern. Das hilft auch im Kampf gegen Schwarzarbeit. Zur Attraktivitätssteigerung der Berufsbilder in diesem Bereich wollen wir eine Anerkennungsoffensive starten und Quereinstiege ermöglichen“ (Z. 408-414). 

Frauen in der IT-Branche fördern 

„Wir verbessern den Zugang zu Daten, Kapazitäten für Hochleistungsrechnen und wollen mehr Fachkräfte, insbesondere Frauen, für die IT-Branche gewinnen“ (Z. 2264-2265). 

Entgeltgleichheit herstellen

„Wir wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer bis 2030 verwirklichen. Dazu werden wir die EU-Transparenzrichtlinie bürokratiearm in nationales Recht umsetzen. Wir werden eine Kommission einsetzen, die bis Ende 2025 dazu Vorschläge macht. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll dann unverzüglich eingeleitet werden“ (Z. 3226-3229).  

Frauen in Führungspositionen stärken 

„Das Gesetz [Zweites Führungspositionen-Gesetz - FüPoG II] hat zu messbaren Verbesserungen geführt. An diese Entwicklung knüpfen wir an. Der Bund muss weiter mit gutem Beispiel voran gehen. Dort wo Unterrepräsentanz herrscht, bessern wir nach. Dazu soll Führung in Teilzeit in der Bundesverwaltung weiter ausgebaut werden. Um den Anteil von Frauen in Führungspositionen von Bundesunternehmen weiter zu erhöhen, werden wir weitere gesetzliche Schritte prüfen. Wir werden sicherstellen, dass Verstöße gegen die Vorgaben zu Zielgrößen – sei es durch das Fehlen von Zielgrößen oder Fristen oder durch unzureichende Begründungen bei einer Zielgröße von Null – künftig konsequent und spürbar sanktioniert werden“ (Z. 3234-3240).   

Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern 

„Die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist ein entscheidender Faktor zur Fachkräftesicherung. Wir wollen Familien helfen, den alltäglichen Spagat zwischen Kindererziehung, Arbeit, Haushalt, Pflege und auch Erholung besser bewältigen zu können“ (Z. 406-409).  

Partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit fördern 

„Wir entwickeln das Elterngeld weiter, indem wir mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung setzen. Das erreichen wir beispielsweise durch erhöhte Lohnersatzraten und veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate des Elterngeldes. Insbesondere mit Blick auf die Zeit nach der Geburt wollen wir Familien unterstützen und tragen langfristig zu einer gerechteren Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit bei.“ (Z. 3138-4143) 

Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit setzen

„Wir setzen Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit. Wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhaft an Tarifverträgen orientierte Vollzeit zahlen, wird diese Prämie steuerlich begünstigt. Fehlanreize und Mitnahmeeffekte werden wir dabei vermeiden.“ (Z. 1479-1482). 

Wichtige Impulse für die Gleichstellung am Arbeitsmarkt

Mit den formulierten Zielen und Maßnahmen plant die Koalition in der neuen Legislaturperiode wichtige Impulse für die Gleichstellung am Arbeitsmarkt. Auch darüber hinaus finden sich wichtige gleichstellungspolitische Ziele im Koalitionsvertrag. So soll beispielsweise die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie fortgeführt und die interministerielle Zusammenarbeit der Bundesregierung optimiert werden (Z. 3220-3221).