Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Frau im Labor, weißer Kittel, sitzt am Mikroskop
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Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Arbeitnehmer:innen sind in der Regel sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Abhängig von der Höhe des Entgelts entrichten Arbeitgeber:innen sowie Beschäftigte gesetzlich geregelte Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und zur Arbeitslosenversicherung. Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht von Beschäftigten gibt es, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen übersteigt.

  • Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro Stunde. Das hat das Bundeskabinett im November 2023 beschlossen. Anfang 2025 soll der Mindestlohn erneut um 41 Cent steigen.

  • Es gibt unterschiedliche Formen der Erwerbstätigkeit. Eine davon ist die Beschäftigung als Arbeitnehmer:in. perspektiven-schaffen.de erläutert, was diese Erwerbsform charakterisiert.

  • In einem bestehenden Arbeitsverhältnis können sich auch einmal arbeitsrechtliche Fragestellungen ergeben. Wichtig zu wissen: Alle arbeitsrechtlichen Regelungen gelten für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Vollzeit und...

  • Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, haben die Wahl zwischen den Lohnsteuerklassenkombinationen III/V und IV/IV, die seit 2010 durch das Faktorverfahren ergänzt werden.

  • Wirtschaftlich unabhäng zu sein, ist für die meisten jungen Frauen heute ein selbstverständliches Ziel. Das DGB-Projekt www.was-verdient-die-frau.de zeigt, wie Frauen dieses Ziel erreichen können.

  • Wer verdient wo wieviel? Der interaktive Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bietet die Möglichkeit, schnell und einfach Antworten auf diese Fragen zu finden.