Frau oder Mann? Alt oder jung? In Deutschland geboren oder zugewandert? In Einstellungsverfahren und im Arbeitsleben dürfen diese Merkmale laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) keine Rolle spielen – ebenso wie Religion, Weltanschauung und sexuelle Orientierung. In der Praxis ist das Erwerbsleben jedoch der Lebensbereich, in dem Menschen am häufigsten Diskriminierungen oder Benachteiligungen erfahren. Laut einer Umfrage im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle berichten 49 Prozent der Befragten von entsprechenden Erfahrungen – etwa ein Viertel davon wurde während der Arbeitssuche und Bewerbung gemacht.
Herausforderung und Chance für Unternehmen: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierungen während des gesamten Einstellungsverfahrens, von der Stellenanzeige über das Bewerbungsgespräch bis zur Jobvergabe. Bei Verstößen haben Bewerber:innen die Möglichkeit, sich vor Gericht gegen die Benachteiligungen zu wehren und Schadensersatz beziehungsweise Entschädigung zu fordern.
Für Personalverantwortliche muss das Diskriminierungsverbot jedoch nicht nur eine Herausforderung sein, sondern kann auch als Mehrwert und Chance für das Unternehmen gesehen werden. Denn ein diskriminierungssensiblerer Umgang mit Einstellungsverfahren ermöglicht ein vielfältigeres Arbeitsumfeld, da es mehr Bewerber:innen mit unterschiedlichen Hintergründen anspricht.
Höhere Diskriminierungssensibilität fördert vielfältigere Bewerbungen
Der erste Eindruck im Einstellungsverfahren zählt und entscheidet häufig darüber, ob sich Jobsuchende überhaupt für eine Position bewerben. Entsprechend wichtig ist das bewusste Formulieren und Bebildern von Stellenanzeigen. Übersichtlich gestaltet zeigt der Leitfaden auf, welche Formulierungen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, gleichzeitig liefert er eine Vielzahl von Anregungen wie Stellenanzeigen diskriminierungssensibel gestaltet werden können. Ein bewusster und neutraler Gebrauch von Sprache und Bildern hilft, subtile Ausschlüsse zu vermeiden, entsprechend wächst der Kreis der Personen, die sich von einer ausgeschriebenen Position angesprochen fühlen.
Auch für das Vorstellungsgespräch gibt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz klare Vorgaben. Grundsätzlich nicht gestellt werden dürfen Fragen, die sich direkt oder indirekt auf ein Merkmal des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beziehen. Dazu zählen beispielsweise Fragen nach der ethnischen Herkunft wie „Woher stammen Sie?“, nach dem Geschlecht, der Familienplanung oder nach dem allgemeinen Gesundheitszustand.
Für eine rechtssichere Gestaltung des Vorstellungsgesprächs rät der Leitfaden zu einer Standardisierung, etwa in Form eines Fragebogens, so dass alle Bewerber:innen anhand einer Checkliste dieselben Fragen zu Fähigkeiten und Erfahrungen gestellt bekommen. Kombiniert werden sollte dieses Vorgehen mit einem vielfältig zusammengesetzten Auswahlgremium und Schulungen der Personen, die regelmäßig an den Einstellungsverfahren beteiligt sind, um Diskriminierungsrisiken im Vorstellungsgespräch abzubauen.
Die Informationsschrift „Fair in den Job! Leitfaden für diskriminierungsfreie Einstellungsverfahren“ kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden.