Der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap zeigt den Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und Männern. Er ist gleichzeitig ein Indikator für die fehlende Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt.
Der Grundsatz des gleichen Entgelts ist ein wesentlicher Bestandteil der grundrechtlich geschützten Gleichberechtigung von Frauen und Männern und gilt in Deutschland seit mehr als 60 Jahren. Dass dennoch eine Entgeltlücke (Gender Pay Gap) besteht, liegt auch daran, dass der Grundsatz der Entgeltgleichheit in der Praxis kaum bekannt ist und Entgeltdiskriminierungen schwer zu erkennen sind.
Der unbereinigte Gender Pay Gap
Die unbereinigte Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland beträgt immer noch rund 18 Prozent (Statistisches Bundesamt 2022). Der unbereinigte Gender Pay Gap wird laut der Definition des Statistischen Bundesamtes als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten von Frauen und Männern in Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes männlicher Beschäftigter definiert.
Mit der Entgeltlücke von 18 Prozent liegt Deutschland immer noch über dem EU-Durchschnitt von 13 Prozent. Aber woran liegt das?
Folgende Gründe stehen dahinter:
- Es gibt immer noch schlechter bezahlte sogenannte „Frauenberufe“. Dabei spricht man von „horizontaler Arbeitsmarktsegregation“.
- Frauen nehmen seltener Führungspositionen ein. Die hierarchischen Unterschiede werden als „vertikale Arbeitsmarktsegregation“ bezeichnet.
- Frauen legen häufiger als Männer eine Babypause ein oder sind länger in Teilzeit tätig, wodurch später die Berufserfahrung fehlt.
Doch diese vermeintlich sachlichen Gründe können selbst Faktoren sein, die gegen den Grundsatz der Entgeltgleichheit verstoßen. Wenn etwa Teilzeitbeschäftigte an bestimmten Stufensteigerungen nicht teilhaben, kann dies zu einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts führen, da Frauen deutlich häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer. Dies ist oft weder dem Arbeitgebenden noch den Beschäftigten bewusst.
Gleich oder gleichwertig – was bedeutet das?
Der rechtliche Grundsatz der Entgeltgleichheit schreibt vor, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt erhalten müssen.
Wenn eine Frau und ein Mann an verschiedenen Arbeitsplätzen oder nacheinander an demselben Arbeitsplatz identische oder gleichartige Tätigkeiten verrichten, dann leisten sie gleiche Arbeit. Sie können sich ohne Weiteres gegenseitig vertreten oder ersetzen, wie zum Beispiel eine Kfz-Mechanikerin und ein Kfz-Mechaniker in einer Autowerkstatt oder eine Kinderärztin und ein Kinderarzt in einem Krankenhaus.
Ob eine Frau und ein Mann eine gleichwertige Arbeit verrichten, ist auf den ersten Blick nicht so einfach zu erkennen. Weibliche und männliche Beschäftigte üben eine gleichwertige Arbeit dann aus, wenn sie unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können. Die Gleichwertigkeit muss deshalb sorgfältig überprüft werden. Sie kann auch dann gegeben sein, wenn Tätigkeiten sich zwar inhaltlich unterscheiden, aber von den Anforderungen und Belastungen – also ihrem „Wert“ nach – gleich einzuschätzen und zu bewerten sind.
Der bereinigte Gender Pay Gap
Der bereinigte Entgeltunterschied beträgt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in der Bundesrepublik Deutschland rund sechs Prozent (Statistisches Bundesamt 2024). Bereinigt bedeutet dabei, dass strukturelle, arbeitsmarktrelevante Merkmale, wie Führungs- und Qualifikationsanspruch, Berufswahl und Branche, Beschäftigungsumfang und Bildung und Berufserfahrung, herausgerechnet werden. Danach bleibt noch ein Verdienstunterschied von sechs Prozent von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien, der statistisch nicht erklärt werden kann.
Auch wenn dieser Teil der Entgeltlücke nicht mit Entgeltdiskriminierung in entsprechender Höhe gleichzusetzen ist, handelt es sich um ein weiteres Indiz dafür, dass in Deutschland immer noch ungerechtfertigte Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen und die praktische Anwendung des Grundsatzes, gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu zahlen, in der Praxis nicht verwirklicht ist.