Die Jury zeichnet Metafinanz für ein innovatives und nachhaltiges Vergütungssystem aus, das neue Wege der Transparenz und Mitbestimmung für alle Beschäftigten geht.
Metafinanz beweist mit seiner Bewerbung, dass sie die Komplexität eines Gehaltsgefüges im Blick haben und diverse Ansatzpunkte dabei berücksichtigen. Mit eigenen Compensation Responsibles in den Teams und externen Gehalts-Benchmarkingdaten für alle Mitarbeitenden stellt Metafinanz Transparenz und Mitbestimmung sicher. Zudem würdigt die Jury, dass der Gehaltsüberprüfungsprozess strukturell verankert und damit personenunabhängig und nachhaltig aufgestellt ist.
„Es gibt keinen Grund, warum Frauen und Männer für die gleiche Arbeit unterschiedlich entlohnt werden sollten – davon sind wir bei metafinanz überzeugt. Die Umsetzung dieser Überzeugung in konsequente Entgeltgleichheit erfordert jedoch entschlossene und kreative Maßnahmen sowie die Bereitschaft, Hindernisse zu überwinden. Die Auszeichnung mit dem German Equal Pay Award ist für uns daher gleichermaßen Wertschätzung wie Ansporn, unsere Bemühungen um Chancengleichheit im Beruf kontinuierlich zu verbessern.“
Rainer Göttmann, CEO metafinanz
Vier Fragen an
Thorsten Kolwe,
Staff Development Manager bei metafinanz
Was ist Ihr Konzept für Equal Pay? Wie sind Sie auf die Idee gekommen?
„Gleichstellung ist bei metafinanz tief in der Unternehmenskultur verankert und zeigt sich in Strukturen, Prozessen und Werten. Es ist ein zentraler Bestandteil der Personalentwicklung, dass jeder unabhängig von Geschlecht oder Herkunft gleiche Chancen hat. Daher war es nur folgerichtig, die Gehaltslücke zu schließen und Equal Pay umzusetzen.“
Wie waren die Reaktionen als das neue Konzept eingeführt wurde? Wo gab es Konflikte und wie konnten diese gelöst werden?
„Als wir unsere Gehaltslücke und die zu Grunde legende Methodik erstmals im Unternehmen kommunizierten, stießen wir zunächst auf Skepsis. Die Glaubwürdigkeit der Daten und Berechnungsmethoden wurde unter dem Motto "Glaube keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast" hinterfragt, es kam zu individuellen Interpretationen des Ergebnisses. Konflikte konnten durch die Hinzuziehung von Experten und die Implementierung einer standardisierten Softwarelösung beigelegt werden, was breite Akzeptanz und eine Grundlage für weitere Schritte schuf.“
Viele Unternehmen tun sich mit dem Thema Equal Pay schwer. Was hat Ihr Unternehmen dazu bewogen, diesen wichtigen Schritt zu gehen? Was würden Sie anderen Unternehmen mit auf den Weg geben?
„Unser Unternehmen wurde durch das Interesse von Kolleg:innen, aber besonders durch das starke Engagement der Geschäftsführung für Chancengleichheit dazu bewogen, den wichtigen Schritt hin zu Equal Pay zu gehen. Ein klares Bekenntnis der Führungsebene ist entscheidend, um Transparenz zu schaffen und nachhaltige Veränderungen zu erzielen. Anderen Unternehmen empfehlen wir, den Willen zur Veränderung von der Spitze her vorzuleben und konsequent in die Tat umzusetzen.“
Die Europäische Entgelttransparenzrichtlinie und die Umsetzung im Entgelttransparenzgesetz 2.0 bringt viele Neuerungen für deutsche Unternehmen mit. Wie bereiten Sie sich aktuell auf die Umsetzung der Richtlinie vor?
„Um die Anforderungen zu erfüllen, haben wir bereits ein neues Gehaltsmodell implementiert und führen regelmäßig Berechnungen sowie Veröffentlichungen unseres Pay Gaps durch. Dies stellt eine solide Basis für die zukünftigen Anforderungen dar. Darüber hinaus sind wir bestrebt, durch zusätzliche Initiativen den bereinigten Pay Gap dauerhaft zu schließen und den unbereinigten Gap weiter zu verringern.“
Zahlen und Fakten
- Zahl der Beschäftigten: rund 760
- Sitz: München
- Angebotsumfang: metafinanz Informationssysteme GmbH bietet Business- und IT- Consulting an. metafinanz berät in den Themenfeldern AI & Data Driven Company, Connected Platforms, ESG Transformation, Future Organization, Resilient Business sowie Transformation Strategy
- Branche: Digitalwirtschaft
- Anteil der weiblichen Beschäftigten: 37 %, Anteil Frauen in Führungspositionen: 25 % (1. und 2. Führungsebene/mit leitenden Tätigkeiten)
- Berichtspflichtig im Sinne des Entgelttransparenzgesetzes: ja