Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen alle Tätigkeiten, die gewöhnlich von den Haushaltsmitgliedern erbracht werden, Entlastung im familiären Alltag des Privathaushaltes schaffen und von Außenstehenden gegen Entgelt im und für den privaten Haushalt erbracht werden. Dazu zählen hauswirtschaftliche Arbeiten aber auch kleinere Instandhaltungs- und Reparaturtätigkeiten sowie personenbezogene Tätigkeiten wie die Betreuung, Versorgung und die alltägliche Unterstützung von Pflegebedürftigen.
Folgende Aufgaben in Haushalt und Familie gehören nach Angaben des Bundesfinanzministeriums beispielsweise dazu:
- Hausreinigung: Reinigung und Pflege von Bodenbelägen (Teppichboden, Parkett, Fliesen), von Fenstern und Türen (innen und außen) und von Gegenständen im Haushalt (Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer und andere)
- Kleidungs- und Wäschepflege und -reinigung
- Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt
- Kleine Botengänge
- Begleitung von Kindern, kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen bei Einkäufen oder zum Arztbesuch
- Friseur- und Kosmetikleistungen, Hand- und Fußpflege als Pflege- und Betreuungsleistung gemäß Leistungskatalog der Pflegeversicherung
- Wachdienst/“Housesitting“
- Gartenpflegearbeiten wie zum Beispiel Rasenmähen, Heckenschneiden (Abgrenzungen im Einzelfall: Gartengestaltung ist zum Beispiel eine Leistung des Handwerks)
- Pflege der Außenanlagen
- Abfallmanagement ("Vorsortierung von Hausmüll")
- Straßenreinigung und Winterdienst
- Umzugsdienstleistungen
- Handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Haus, Wohnung und Garten/Außenanlage, die der Instandsetzung oder Reparatur von Bestehendem und nicht dem Neubau dienen und im Haushalt oder auf dem dazugehörenden Grundstück erbracht werden.