Informationen des Statistischen Bundesamts Gender Pay Gap ist 2024 von 18 Prozent auf 16 Prozent gesunken

Zwei unterschiedliche hohe Münzstapel werden in zwei Händen gehalten
© AndreyPopov/iStock

Gender Pay Gap ist 2024 von 18 Prozent auf 16 Prozent gesunken

Im Jahr 2024 ist der Gender Pay Gap von noch 18 Prozent im Vorjahr auf 16 Prozent gesunken. Damit geht der unbereinigte Gender Pay Gap so stark zurück wie noch nie seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006. Zuvor verharrte der Gender Pay Gap vier Jahre bei 18 Prozent. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis).

Demnach erhielten Frauen im Jahr 2024 mit 22,24 Euro einen um 4,10 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer mit 26,34 Euro. 

Der starke Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gaps ist damit zu erklären, dass sich der Bruttomonatsverdienst (ohne Sonderzahlungen) von Frauen besser entwickelt hat. Dieser stieg im Jahr 2024 gegenüber 2023 um rund 8 Prozent von durchschnittlich 2.633 Euro auf 2.851 Euro. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Männern stieg zwar auch, aber schwächer als bei den Frauen. Er stieg um 5 Prozent von 3.873 Euro auf 4.078 Euro. 

Der unbereinigte Gender Pay Gap gibt den durchschnittlichen prozentualen Unterschied im Bruttostundenlohn zwischen Männern und Frauen an. Dabei werden keine Unterschiede in bestimmten Einflussfaktoren wie Berufserfahrung, Bildung, Arbeitsstunden, Berufsfeld oder anderen lohnrelevanten Merkmalen berücksichtigt. Der bereinigte Gender Pay Gap gibt hingegen die Lohnlücke bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie an. Er liegt nach wie vor bei 6 Prozent.

Rund 63 Prozent der Verdienstlücke beim unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich auf bestimmte Merkmale zurückführen. Zum Beispiel darauf, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen und Branchen oder in Teilzeit tätig sind. In Eurobeträgen entspricht das 2,58 Euro des Verdienstunterschieds von 4,10 Euro. Die übrigen 37 Prozent der Gehaltslücke können nicht auf die verfügbaren Merkmale wie z. B. Teilzeit oder schlechter bezahlte Branchen zurückgeführt werden. Sie entsprechen dem bereinigtem Gender Pay Gap von 6 Prozent. Laut Destatis könnte dieser Anteil jedoch noch geringer ausfallen. Dafür wären weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analyse nötig. Dazu zählen etwa Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, der Geburt von Kindern oder der Pflege von Angehörigen.

Equal Pay Day am 7. März

Der German Equal Pay Day am 7. März macht auf die Gehaltslücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam. Das Motto des German Equal Pay Days 2025 lautet „Weil es sich lohnt – Entgelttransparenz jetzt!“. Damit rückt die diesjährige Equal Pay Day Kampagne den Zusammenhang von Lohntransparenz und dem Gender Pay Gap in den Fokus. Denn mangelnde Transparenz begünstigt Lohnunterschiede und Entgeltdiskriminierung meist unbemerkt. 

Digitales Journal zur diesjährigen Equal Pay Day Kampagne

Kürzlich wurde auch das digitale Journal zur Equal Pay Day Kampagne veröffentlicht. Darin erörtert Heide Pfarr vom Deutschen Juristinnenbund die Bausteine und Potenziale eines neuen Entgelttransparenzgesetzes. Claudia Nikolaus, Alexandra Sturm und Sarah Lincoln teilen ihre Erfahrungen mit der Einforderung von Entgeltgleichheit vor Gericht. Weitere Beiträge thematisieren u. a. die gesellschaftliche Einordnung von Geld, Gerechtigkeit und den Class Pay Gap (Verdienstlücke aufgrund des sozialen Hintergrunds) sowie die wirtschaftlichen Gründe für Entgelttransparenz.

Die Equal Pay Day Kampagne wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.