Allein- und Getrennterziehende Zehnter Familienbericht der Bundesregierung

Lisa Paus und Prof. Michaela Kreyenfeld
Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Vorsitzende der Sachverständigenkommission Prof. Michaela Kreyenfeld © Juliane Sonntag/BMFSFJ/photothek.de

Allein- und Getrennterziehende sind eine weit verbreitete Familienform: Für das Jahr 2023 weist das Statistische Bundesamt 1,69 Millionen Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren im Haushalt aus. Das heißt: In jeder fünften Familie in Deutschland sind die Eltern allein oder getrennt erziehend. Der Großteil der Alleinerziehenden sind Mütter. Auch wenn der Anteil der Väter wächst, lag er im Jahr 2023 bei nur 18 Prozent.

Alleinerziehende Mütter sind besonders armutsgefährdet 

Alleinerziehende Mütter sind dem Bericht zufolge besonders oft von Armut bedroht. Obwohl sie überwiegend erwerbstätig sind, sind viele auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Viele Mütter fokussieren sich auf die Sorgearbeit und steigen aus dem Beruf aus oder reduzieren ihre Erwerbsarbeit und gehen dadurch hohe finanzielle Risiken ein. Entsprechend ist das Armutsrisiko von alleinerziehenden Müttern etwa drei Mal höher als das von Müttern in Paarbeziehungen. 

Ökonomische Eigenständigkeit von Müttern fördern 

Der Bericht formuliert vier zentrale Ziele, um Allein- und Getrennterziehende besser zu unterstützen. Ein zentrales Ziel ist es, die ökonomische Eigenständigkeit beider Elternteile und insbesondere von Müttern durchgehend im Lebenslauf zu unterstützen. Dafür schlägt die Sachverständigenkommission unter anderem eine Reform des Elterngeldes, den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung und eine stärkere Berücksichtigung von Sorgetätigkeit im Arbeitsrecht vor.

Die gemeinsame Elternverantwortung stärken 

Väter beteiligen sich heute stärker als frühere Generationen an der Betreuung ihrer Kinder, gleichzeitig nehmen die Erwerbstätigenquoten und Arbeitszeiten von Müttern kontinuierlich zu. Familienrecht sollte daher laut der Sachverständigenkommission die Vielfalt eines sich verändernden Familienlebens abbilden und alle Betreuungsmodelle gleichberechtigt regeln.

Der Zehnte Familienbericht

Die Bundesregierung ist durch den Deutschen Bundestag beauftragt, mindestens in jeder zweiten Wahlperiode einen Bericht über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Mit der Erstellung des Zehnten Familienberichts wurde im Januar 2023 eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt, zu der im weiteren Prozess noch zwei weitere Expertinnen hinzugezogen wurden. 

 

Für den Bericht wertete die Kommission eine Vielzahl an Datenquellen aus. Zu den zentralen amtlichen Datenquellen gehören der Mikrozensus sowie die Zeitverwendungsstudien. Zentrale sozialwissenschaftliche Befragungsdaten liefern unter anderen die Daten des vom Deutschen Jugendinstitut durchgeführten Surveys "Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten" (AID:A), das Sozio-ökonomische Panel (SOEP), das Familiendemografische Panel (FreDA), sowie die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS).