Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen, das muss beachtet werden:
Die Kosten, die durch Ihre Haushaltshilfe oder Handwerker:innen entstehen, können Sie zu bestimmten Höchstbeträgen am Ende des Jahres bei der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt erstattet Ihnen dann 20 Prozent der Kosten im Rahmen einer Steuerermäßigung. Dabei muss ausreichend Steuerschuld vorhanden sein, von der die Steuerermäßigung abgezogen wird.
Diese Maximalgrenzen gibt es bei der Steuerermäßigung:
- Als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung erstattet Ihnen das Finanzamt 20 Prozent der Kosten, höchsten 510 Euro.
- Als Steuerermäßigung für andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen erstattet Ihnen das Finanzamt 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro.
- Als Steuerermäßigung für Handwerkleistungen erstattet Ihnen das Finanzamt 20 Prozent der Kosten, höchstens 1.200 Euro.
- Die Kosten müssen gegenüber dem Finanzamt mit Rechnung und Kontoauszugsbeleg nachgewiesen werden. Damit die jeweiligen Rechnungsbelege korrekt bei der Steuer abgerechnet werden können, sollten Sie darauf achten, dass die unterschiedlichen Kosten auf den Rechnungen getrennt aufgeführt sind und dass Sie nur Tätigkeiten aufführen, die auch bei Ihnen zu Hause erledigt wurden.
Tipps zur steuerlichen Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen
- Kosten auch im Seniorenheim abrechnen: Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie auch geltend machen, wenn Sie in einem Senioren- oder Pflegeheim leben.
- Diese Kosten können Sie grundsätzlich geltend machen: Steuerlich begünstigt sind Arbeitslohn und Fahrtkosten für Leistungen, die in Ihrem Haushalt erbracht worden sind.
- Diese Kosten können Sie nicht geltend machen: Nicht geltend machen können Sie Materialkosten wie Putzmittel, Kosten für Warenanlieferungen, zum Beispiel von Wäsche oder Essen, oder Verwaltungsgebühren.
- Diese Maximalgrenzen gibt es bei der Steuerermäßigung: Als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung erstattet Ihnen das Finanzamt 20 Prozent der Kosten, höchstens aber 510 Euro.
- Als Steuerermäßigung für andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen erstattet Ihnen das Finanzamt 20 Prozent der Kosten, höchstens aber 4.000 Euro.
- Als Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen erstattet Ihnen das Finanzamt 20 Prozent der Kosten, höchstens aber 1.200 Euro.
- Steuerermäßigung – ein Beispiel: Sie beauftragen Malerarbeiten in Ihrer Wohnung. Sie erhalten dafür eine Rechnung in Höhe von 3.000 Euro. Für Materialkosten fallen 1.000 Euro an und für den Arbeitslohn 2.000 Euro. Steuerlich berücksichtigt wird der Arbeitslohn mit 2.000 Euro. Das Finanzamt erstattet Ihnen im Rahmen einer Steuerermäßigung 20 Prozent vom Arbeitslohn, also 400 Euro, wenn Ihre Steuerschuld ausreichend hoch ist. Den Nachweis der Kosten gegenüber dem Finanzamt führen Sie mit Rechnung und Kontozahlungsbeleg durch.
- Steuererklärung: Hier müssen Sie die Kosten eintragen: Die Gesamtbeträge für Minijob-Verhältnisse, Vollzeitangestellte oder Handwerker:innen können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen.
- So sparen Mieter:innen: Auch die Betriebskostenabrechnungen, die Mieter:innen jährlich erhalten, beinhalten meist Kosten, die als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden können. Neben Ausgaben für Hausmeister- oder Schornsteinfegerservices finden sich dort häufig Wartungsarbeiten, Reparaturen oder Kosten für Sanierungsarbeiten.
Sofern die normale Betriebskostenabrechnung diese Angaben nicht enthält, haben Sie als Mieter:in einen Anspruch darauf, dass Ihnen Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter eine Bescheinigung mit den entsprechenden Kosten ausstellt (inklusive der getrennten Ausweisung von Lohn- und Materialkosten).
Weitere Tipps:
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